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Begriffsdefinition

Oftmals werden die Begriffe „digitale Signatur“ und „elektronische Signatur“ synonym verwendet. Dies ist jedoch nicht korrekt. Der Begriff „digitale Signatur“ bezeichnet eine Klasse von kryptografischen (d. h. mathematischen) Verfahren, während „elektronische Signatur“ ein rein rechtlicher Begriff ist.

Die Signaturrichtline definiert die elektronische Signatur technologieneutral als Daten, die anderen Daten „beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind, und die zur Authentifizierung dienen“. Jeder einem elektronischen Dokument oder einer Nachricht angehängte Name des Urhebers bzw. Absenders erfüllt diese Definition.

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